Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


§ 1 Vertragsgegenstand


1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Fitness Individuell erworben haben.


1.2 Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.


1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Fitness Individuell, vertreten durch Dieter Markus, Dreikreuzweg 49, 69151 Neckargemünd, geschlossen.



§ 2 Die Leistungen


2.1 Fitness Individuell bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept unter persönlicher und individueller Betreuung von Dieter Markus an.

2.2 Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des Personal Trainers (PT).

 


§ 3 Leistungsumfang


Eine Trainingseinheit (TE) dauert zwischen 30 - 90 Minuten.

 


§ 4 Trainingsplanung/ Trainingszeiten


4.1 Alle TE werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt. Hierzu zählen Trainingszeiten, Trainingsort und Trainingsinhalte.


4.2 Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Fitnessraum des PT oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.


4.3 Montag-Sonntag: 07.00-20.00 Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.

 


§ 5 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen


5.1 Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Trainingstermine, die vom Kunden innerhalb der letzten 24h Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder geändert werden, verfallen zu Lasten des Kunden. Das vereinbarte Honorar wird als Stornogebühr fällig, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.


5.2 Terminänderungen / Terminabsagen müssen telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.


5.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.



§ 6 Vergütung/ Spezifische Kosten

6.1 Das Honorar für Dienstleistungen von Fitness Individuell richtet sich nach der aktuellen Preisliste.


6.2 Der Kunde erhält in der Regel monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge entweder in bar oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen.


6.3 Sonstige Kosten für den Personal Trainer (z.B. Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen usw.) sind vom Kunden zu übernehmen.


6.4 Bei allen Dienstleistungen werden die von Fitness Individuell entstehenden Anreisekosten  ab einer Entfernung von 20 km,  mit 0,50 € pro zusätzlich gefahrenem Kilometer berechnet.


6.5 Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 4.3 vereinbart werden, berechnet Fitness Individuell einen Aufschlag in Höhe von 20 EUR pro Trainingseinheit.



Obliegenheiten des Kunden

§ 7 Sporttauglichkeit / Haftung


7.1 Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Sportarzt seines Gesundheitszustandes versichert. er verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein usw. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Im Gegenseiteigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.


7.2 Alle Anfragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu den aktuellen Lebensgewohnheiten sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal Trainer sofort mitzuteilen.


7.3 Die Teilnahme am Personal Training erfolgt auf eigenes Risiko. Für Sachschäden wird eine -haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Personal Trainer ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.


Obliegenheiten des PT



§ 8 Verschwiegenheit


Fitness Individuell ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.



§ 9 Sorgfaltspflicht


Fitness individuell ist verpflichtet den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der PT- Einheit ist Fitness Individuell verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.



§ 12 Vertragsdauer & Kündigung


10.1 Fitness Individuell schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.


10.2 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.


10.3 Fitness Individuell ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.



§ 11 Haftungsausschluss


11.1 Fitness Individuell haften nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Fitness Individuell haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Fitness Individuell hält.


11.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Fitness Individuell hierfür ebenfalls nicht.



§ 12 Allgemeines


12.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Fitness Individuell bekannt zu geben.


12.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Fitness Individuell vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht

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12.3 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Fitness Individuell vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.


12.4 Der Klient gibt durch Anerkennung der AGBs sein Einverständnis, dass Fotos- und Videoaufnahmen, die während der Trainingseinheiten gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich, sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.


12.5 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.


12.6 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist.


12.7 Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 

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